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Australier zu 3,5 Monaten Haft verurteilt

Ein Australier wurde wegen Ladendiebstahl zu einer dreieinhalbmonatigen Haftstrafe verurteilt. Diese Zeit verbrachte er bereits in Untersuchungshaft.

10.11.2017 Australier zu 3,5 Monaten Haft verurteilt

Der Australier wurde auf internationalen Flughafen Gusti Ngurah Rai in Denpasar auf Bali erwischt, als dieser in einem Duty-free-Shop eine Gucci-Sonnenbrille stahl. Seinen Abflug in seine Heimat konnte er damit abschminken. Er wartete auf seinen Abflug nach Perth in Australien, als ihn die Überwachungskameras erwischten.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 30. Juli. Der Australier wurde verhaftet und verbrachte bis zur jetzigen Gerichtsverhandlung die Zeit in einem indonesischen Gefängnis.

Urteil: dreieinhalbmonatige Haftstrafe!

Australier zu 3,5 Monaten Haft verurteilt
Australier zu 3,5 Monaten Haft verurteilt

Der 31-jährige Australier wurde von einem Richter in Denpasar nun zu einer dreieinhalbmonatigen Haftstrafe verurteilt. Davon muss er aufgrund seiner langen Untersuchungshaft noch fünf Tage verbüßen, bevor er aus Indonesien abgeschoben wird.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Strafantrag sechs Monate Haft. Der Richter berücksichtigte bei seinem Urteil, das höffliche Verhalten des Angeklagten wären der Verhandlung und das aufzeigen von echter Reue. Nach der Urteilsverkündung, akzeptierte er sofort das Urteil, und wenn die Staatsanwaltschaft keine Revision einlegt, dürfte er in den nächsten Tagen wieder in seine Heimat ausreisen.

Unverhältnismäßiges Strafmaß in Indonesien?

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Wenn man dann noch bedenkt, dass der Australier dann noch dreieinhalb Monate auf seine Gerichtsverhandlung in einem Gefängnis warten musste, dürfte dieses wohl eine Lehre für ihn sein.

Und wie gesagt, dieser Ablauf gilt auch bei dem kleinsten Mundraub! So wurde eine ältere Dame verurteilt, da sie an einer Straße stehende Obstbäume, Früchte im Wert von 0,30 € pflückte und verspeiste. Man sollte sich also drei Mal überlegen, ob es sich tatsächlich lohnt, irgendwo was mitgehen zu lassen.

4 Kommentare

  1. franzn
    10. November 2017

    es kommt nicht drauf anwie er nach den laxen gesetzenin d verurtelt würde es kommt auch nicht auf den wert der gestohlenen ware an es heisst du sollst nicht stehlen oder du sollst nicht begehren des nächsten hab und gut

  2. franzn
    11. November 2017

    helau ihr narrenäinnen in aller welt heute beginnt die vierte jahreszeit

  3. René
    12. November 2017

    Ob er das overstay für sein visum noch bezahlen muss, ist die frage.

    • Silvio Harnos
      13. November 2017

      Wäre wirklich einmal interessant diese Frage. Im Krankheitsfall Aufenthalt in einem Krankenhaus ist das jedenfalls der Fall. Wobei hier in diesem Fall er ja von Indonesien abgeschoben wird. Da wird er wohl bis ins Flugzeug begleitet und dann Goodbye

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