Wer in Indonesien lebt, oder sich einmal länger hier aufgehalten hat, kennt die Probleme mit den indonesischen Behörden. Für eine simple Visumsverlängerung wird man mal dreimal hin bestellt, dasselbe erwartet einen wenn man Ausreisen und wieder einreisen möchte.
Nun wurde bekannt, dass das neue Zuwanderungsgesetz seit Mai 2011 gültig ist, die Umsetzung aber mangels Informationen der Behörden fehlerhaft ist. So muss man sich auf die Gesetze selbst berufen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte.
Dieses soll sich nun aber ändern. Nach einer Pressemitteilung, soll das neue Zuwanderungsgesetz nun endlich überall umgesetzt werden. Dazu zählt vor allem die Schulung der Beamten, die sich immer auf alte Gesetze von vor 2011 berufen.
Hier noch einmal die Details des neuen Gesetzes:
- Verheiratete Ehepartner eines Indonesischen Staatsbürgers haben jetzt ein Recht nach zwei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
- Wenn man zwei Jahre verheiratet ist, erhält man die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung sofort, auch wenn man vorher im Ausland gelebt hat.
- Mit der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung darf man als Ehepartner nun auch ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
- Kinder die aus der Ehe hervorgehen und die ausländische Staatsbürgerschaft behalten, haben mit 18 Jahren das Recht eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen und in Indonesien zu arbeiten.
- Wenn die Kinder über 18 waren, als das Gesetz verabschiedet wurde und keine indonesische Staatsbürgerschaft besitze, erhalten die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und darf in Indonesien arbeiten.
- Ausländer, die legal mit einem Indonesier verheiratet sind, benötigen keinen ”penjamin ‘(Sponsor) mehr.
- Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung muss alle 5 Jahre erneuert werden, für die Erneuerung fallen keine Gebühren an!
- Besitzer einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, deren Indonesischer Partner stirbt, erhalten weiterhin diese unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
- Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen und Sie und Ihr Ehegatte lassen sich vor dem Ablauf von 10 Jahren nach der Heirat scheiden, wird die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung annulliert.
- Wenn Sie sich 10 Jahre nach der Heirat, scheiden lassen, behalten Sie die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
So werde ich mich nun mal in den nächsten Wochen auf den Weg zur Emigrassi machen und nachfragen, warum ich
- Noch einen Sponsor benötige und
- Warum in meiner Aufenhaltstitel, den ich voriges Jahr für 5 Jahre erhalten habe immer noch keine Arbeitsgenehmigung erteilt wurde.
Ich kann mir schon vorstellen, dass der Besuch wieder sehr interessant und Lustig werden wird.
franz
23. April 2013Hallo, Silvio, ich hab versucht den Beitrag zu kopieren, leider gelingts mir nicht, naja, kannst du mir einen Tip geben oder den Beitrag an meine mail schicken, ich muss die Tage nach Frankfurt zum Generalkonsulat, wegen der Pässe meiner Kinder, ich hoffe, dass diese neuen Gesetze auch umgesetzt werden, ist zwar ein herbe Verlust für die immigrasi, aber trotzdem toll-endlich ist dann dieses Bürogratieungeheuer etwas gezähmt! Gruss