In Jambi auf Sumatra wurde ein Doktor wegen Abtreibung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Er wurde schuldig befunden, gegen den Artikel 75 (2) des Gesetzes Nr. 36/2009 verstoßen zu haben.

12.03.2018 Doktor wegen Abtreibung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Der Artikel 75 besagt Folgendes:

Artikel 75

(1) Jedem ist die Abtreibung verboten.

(2) Das Verbot nach Absatz 1 kann ausgeschlossen werden durch:

a. medizinische Notfallindikationen, die früh in der Schwangerschaft entdeckt wurden, sowohl lebensbedrohliche Mutter und / oder Fötus, die an genetischen Krankheiten leiden

Gewicht und / oder angeborene Defekte sowie irreversible Defekte, die es dem Baby erschweren, außerhalb der Gebärmutter zu leben; oder

b. Schwangerschaft aufgrund von Vergewaltigung, die ein psychologisches Trauma für Vergewaltigungsopfer verursachen kann.

(3) Die in Absatz 2 genannte Maßnahme darf nur nach vorheriger Beratung und / oder Beratung erfolgen und endet mit Beratung

Nachbereitung durch einen kompetenten und autorisierten Berater.

(4) Weitere Bestimmungen in Bezug auf medizinische Notfälle und Vergewaltigungen im Sinne von Absatz 2 und Absatz 3 unterliegen einer Regierungsverordnung.

Übersetzung Google dukunhukum.wordpress.com/2012/04/13/aborsi-dalam-kuhp-dan-uu-no-36-tahun-2009/

Die Richter sahen es als erwiesen, dass der Doktor und eine Hebamme die dem Doktor bei den Abtreibungen half, schuldig waren. Das Urteil für beide lautete ein Jahr Gefängnis und 50.000.000 Rp (ca. 2.965 €) Geldstrafe oder zusätzliche zwei Jahre Gefängnisstrafe.

Eine Reinigungskraft der Klinik und zwei Patientinnen der Frauenklinik wurden jeweils zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt.

Anwohner gaben Behörden den Hinweis!

Die Polizei erhielt Informationen, dass es an zwei Orten sieben Gräber gab, die für abgetriebene Babys gelten. Vier Gräber befanden sich im Hinterhof des privaten Hauses des verurteilten Doktors. Drei weitere wurden auf dem öffentlichen Friedhof ausgemacht.

In der Frauenklinik sollen seit 2009 illegale Abtreibungen vorgenommen worden sein. Die Gebühr, die die Klinik für diesen illegalen Eingriff kassierte, sollen zwischen 10 Millionen (ca. 569 €) und 15 Millionen Rupiah (ca. 853 €) gelegen haben.

Die Klinik selbst wurde nicht zur Rechenschaft gezogen und darf weiter praktizieren.

Die sexuelle Aufklärung und auch das Thema AIDS und andere Geschlechtskrankheiten ist ein heikles Thema in Indonesien. Einerseits verbietet man in einigen Regionen den Verkauf von Kondomen, mit den Begründungen das Jugendliche mit der Möglichkeit des Kaufes von Kondomen zum Sex animiert werden könnten. Gleichzeitig werden Mädchen und Frauen die unverheiratet schwanger geworden sind aus der Gemeinschaft ausgestoßen. Hier bei spielt die Religion eine tragende Rolle.

Dass in diesem Fall Gräber angelegt wurden, zeigt das die Schwangerschaft bereits weit fortgeschritten war. Diese Abtreibung wäre demnach auch von ärztlicher und ethischer Seite mehr als fragwürdig gewesen.

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