Am 29.05.2013 berichtete ich, über verhängte Strafzölle, auf Biodiesel durch die Europäische Union.
Über ein Jahr ließ sich Indonesien Zeit, Klage bei der WTO einzureichen.
Grund der Klage wird auch sein, dass sich die Europäische Union mit Argentinien, einen weiteren Land das die EU mit Strafzöllen auf Biodiesel belegten, nicht einigen konnte. Dieses Verfahren wurde im Mai 2014 an eine Kommission der WTO, zum Schiedsspruch weitergeleitet.
Die EU verhängte Strafzölle von bis zu 25%, auf Einfuhren von Biodiesel. Als Grund gab die EU an, dass sie vermute, dass der Staat diese Unternehmen subventioniert, die dadurch dem Biodiesel kostengünstiger in die EU importieren können.
Damit will die EU ihre einheimischen Produzenten schützen.
Fakt ist, Energieträger sind insbesondere in der EU, durch Steuern sehr teuer. Die Preise für preiswerte Importe, werden überhaupt nicht an den Endkunden weitergegeben. Demnach dienen diese Strafzölle nicht dem Schutz der EU Bürger, die von billigeren Importen profitieren sollten, sondern ist rein ein Lobbyschutz, für schwächelnde Biodiesel Produzenten der EU.
Die EU und Indonesien haben jetzt 60 Tage Zeit, sich zu einigen. Kommt es wie im Fall mit Argentinien zu keiner Einigung, wird ein Schiedsspruch durch die WTO getroffen, der dann verbindlich sein sollte.