Wer als Deutscher in Indonesien lebt und an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen möchte steht dieses Mal vor diversen Problemen!
Jeder Deutsche der im Ausland lebt und nach dem 14 Lebensjahr mindestens 3 Monate in Deutschland gelebt hat, ist wahlberechtigt. Bedingung ist das der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Weiterhin sind deutsche wahlberechtigt, die persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und von diesen Betroffen sein könnten.
Die genaue gesetzliche Lage und Erläuterungen für die Wahl, findet man auf der Webseite des Bundeswahleiters, wo es heißt …
Bin ich wahlberechtigt?
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
- entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Rechtsgrundlagen
Artikel 116 GG
§§ 12, 13 „Bundeswahlgesetz“ (BWG)
Bei dieser Bundestagswahl gibt es für Deutsche in Indonesien zwei größere Probleme aufgrund von Corona
- Der Versand auf den Postweg ist derzeit nur per Expressversand möglich
- Der Postversand aus Deutschland dauert derzeit 6–8 Wochen
Der Versand eines Postbriefes aus Indonesien kostet derzeit 457.765 Rp, also ca. 26,68 €! Das bedeutet, das man mindestens 53,36 € zahlen müsste, um an der Wahl teilzunehmen. Als Erstes muss man schriftlich den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dann muss der Wahlzettel zur zuständigen Kommune, wo man Wahlberechtigt ist, zugesendet werden.
Im Vorfeld hatte ich mich bereits mit diesen Problemen an den Bundeswahlleiter gewendet. Dieser teilte mir mit, dass der Versand der für die Wahl benötigten Schreiben, durch den diplomatischen Postweg der zuständigen Botschaft versendet werden kann. Und genau hier liegt das Problem, vor dem ich und viele andere Deutsche in Indonesien derzeit stehen!
Deutsche Botschaft seit Tagen telefonisch nicht erreichbar
Über die Standardnummer der deutschen Botschaft ist keiner erreichbar. Ruft man diese an und hat man den 30-Sekunden-Ansagetext durch, wird die Verbindung nach weiteren 15 Sekunden mit der Ansage, das alle Plätze belegt sind, beenden! Ich habe es über 30 Mal versucht. Auch über die auf der Botschaftswebseite genannte Notfallrufnummer, die ich 2x versuchte, ist keiner erreichbar.
Die hauptsächliche Frage ist, wie muss das Schreiben adressiert werden, das dieser auch Zeitnah an den Bundeswahlleiter und später die Wahlzettel an die zuständige Kommune auf dem diplomatischen Postweg zugesendet werden!
Was sagt der Bundeswahleiter zu diesem Problem
Ich hatte mich mit dem Problem per E-Mail an den Wahlleiter in Deutschland gewendet und folgende Antwort erhalten!
Der Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt (Destatis)
Tel. +49 611 75 4863
www.twitter.com/Wahlleiter_Bund
Sehr geehrter Herr Harnos,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. August 2021.
Zu den Briefwahlunterlagen gehört insbesondere der Stimmzettel. Mit dessen Druck kann erst begonnen werden, wenn die Wahlvorschläge endgültig zugelassen sind. Die Zulassung erfolgt am 52. Tag vor der Wahl (= 5. August 2021). Diese zeitlichen Fristen sind durch das Bundeswahlgesetz geregelt. Nach Drucklegung und Verteilung auf die einzelnen Wahlämter kann dann mit der Versendung der Briefwahlunterlagen frühestens sechs, gegebenenfalls aber auch erst fünf Wochen vor der Wahl gerechnet werden. Eine frühere Versendung der Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Wahlorganisation leider nicht möglich.
In besonderen Fällen, in denen mit einer langen Postlaufzeit gerechnet wird, wie zum Beispiel bei einem Wohnsitz in sehr entlegenen Gebieten, empfehlen wir den betroffenen Auslandsdeutschen, sich rechtzeitig vorher an die jeweilige Gemeinde zu wenden und im Antrag um einen frühestmöglichen Versand per Luftpost zu bitten. Denn gemäß § 28 Abs. 4 S. 4 der Bundeswahlordnung übersendet die Gemeindebehörde dem Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit Luftpost, wenn sich aus seinem Antrag ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder wenn dieses sonst geboten erscheint.
Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten für deutsche Wählerinnen und Wähler vor Ort ausnahmsweise für die Rücksendung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges an.
Eine Übersicht über die Auslandsvertretungen, die aufgrund langer Postwege eine Kurierwegbenutzung für
- die Übersendung der Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland nach Deutschland und/oder
- den Versand der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter von Deutschland an die Auslandsvertretungen und/oder
- die Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland an die Wahlämter in Deutschland
anbieten, erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter der Rubrik „Nutzung des amtlichen Kurierweges“:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Hier finden Sie auch weitere Informationen über das genaue Verfahren.
Für Rückfragen zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis und zum Versand der Briefwahlunterlagen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde in Deutschland.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sandra W***
Daraufhin habe ich heute noch einmal in einer E-Mail das Problem konkretisiert!
Hallo Frau W***,
nur ist das Problem, dass niemand siehe diverse Facebookgruppen derzeit die deutsche Botschaft erreicht. Weder telefonisch noch per E-Mail. Ich selbst habe es zu verschiedenen Zeiten über 20x versucht und selbst die Notfall Handynummer 2x angerufen. Jedoch geht niemand an das Telefon!
Auch eine E-Mail-Anfrage habe ich gestartet, aber auch hier habe ich nach 5 Tagen immer noch keine Antwort.
Die Hauptfrage ist, wie müssen die Briefe an die Botschaft adressiert werden, wenn diese z.B. weiter an den Wahlleiter bzw. dann die Wahlzettel an die Kommune weitergeleitet werden sollen!
Das sollte um Verzögerungen zu verhindern geklärt werden!
Thema Luftpost nach Indonesien ist kein prioritärer Versand! Hier müsste der Versand schon per Express versendet werden. Ich habe ein Schreiben vom Landgericht Berlin erhalten. Das wurde am 7.6.2021 per Luftpost an mich gesendet und mir am 03.08.2021 zugestellt. Das sind also allein schon 57 Tage Laufzeit!
Telefonisch habe ich mit meiner zuständigen Kommune Görlitz mit der zuständigen Beamtin für die Wahl gesprochen. Expressversand ist beim Versenden der Wahlunterlagen (Stimmzettel) nicht möglich! So die Aussage am Telefon!
Eine weitere Frage, wenn wir weiter die deutsche Botschaft in Jakarta nicht erreichen, ist es möglich den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis per Fax oder E-Mail zu versenden, um überhaupt eine Möglichkeit der Teilnahme an der Wahl zu haben?
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Es bleibt also spannend, vor allem wenn Deutsche zur Wahl wie im Fall von Indonesien ausgeschlossen werden. Ob die Bundestagswahl damit rechtssicher ist, wird sich zeigen müssen. Ich bleibe in jedem Fall dran, da mich dieses rechtliche Problem selbst interessiert!
1 comment
Vielen Dank Herr Harnos für die Information und Ihren Vorstoß in dieser Sache. Ich lebe/arbeite in Surabaya und stehe vor gleichem Problem. Hoffe, dass die deutsche Botschaft noch eine Lösung für uns Deutsche hier anbieten kann. Unsere Adressen müsste die Botschaft ja kennen, soweit wir in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eingetragen sind. MfG, Wolfgang Busse