Ein Mann wurde beim Zoll verhaftet, als er ein an sich adressiertes Päckchen aus Deutschland abholen wollte. In dem Paket befanden sich vier Marihuana Samen.
Das Paket sei aus Deutschland versendet worden und wurde vom Zoll geröntgt. Dabei fand man in einem Buch versteckt, verdächtige Gegenstände. Das Paket wurde geöffnet und in dem Buch waren vier Marihuana Samen mit einem Gewicht von 0,08 Gram, versteckt. Ein Labortest ergab, dass es sich um Samen der Marihuana Pflanze handelt.
Zoll- und Polizeibeamten beobachten die Zustellung und nahmen den Mann fest, nachdem er das Paket übernommen hatte. Ihm drohen jetzt 15 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 10 Milliarden Rupien (ca. 639.505 €). Wenn er die Geldstrafe nicht bezahlen kann verlängert sich sein Aufenthalt im Gefängnis anteilsmäßig!
Indonesien hat eines der härtesten Drogengesetze in der Welt
Vor vier Jahren begann Indonesien die Ausführung der Todesstrafe gegen Drogenhändler wieder durchzuführen. Mehrere Drogenhändler, größtenteils Ausländer wurden daraufhin, durch ein Erschießungskommando, trotz massiven internationalen Proteste, hingerichtet. Nach drei Hinrichtungswellen ließ Indonesien die Ausführung der Todesstrafe wieder fallen. Wirtschaftliche Sanktionen, die unter anderem die Lebensmittelpreise, insbesondere von Rindfleisch was aus Australien importiert wird, explodieren ließen, waren wohl ein ausschlaggebender Punkt für die Aussetzung.
Nach Amnesty International, wurden trotzdem allein im Jahr 2018, 48 Todesurteile durch ein Gericht geurteilt. In den meisten Fällen wurden die Todesstrafe, wegen Drogenhandel ausgesprochen. Eine Durchsetzung der Todesstrafe scheint derzeit ausgesetzt zu sein.
Ich frage mich gerade, was man macht, wenn so ein Paket einfach einem zugestellt wird.
Heute bestellt man ja immer häufiger im Internet und hinterlegt seine Adressen in diversen Shops. Hat man überhaupt die Möglichkeit in Indonesien den Nachweis zu erbringen, dass man dieses Paket nicht bestellt hat! Das dürfte in Indonesien schwer sein, da man hier bereits generell als vorverurteilt gilt, wenn etwas gefunden wird. Man sollte also nicht erwartete Pakete insbesondere unbekannte Absender wohl lieber zurücksenden lassen. Wobei man da auch nicht weiß, ob das Überreichen des Paketes durch den Postboten, bereits als Eigentumsannahme zählt.