Das indonesische Verfassungsgericht hat auf Antrag einer Petition geurteilt, dass das umstrittene Blasphemiegesetz nicht gegen die indonesische Verfassung verstößt.
Eine wahre Klatsche für das Bestreben, dieses Blasphemiegesetz in die Mülltonne der Geschichte zu stecken. Anhänger der verfolgten islamischen Glaubensrichtung Ahmadiyya stellten eine Petition beim Verfassungsgericht, um das umstrittene Blasphemiegesetz auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen.
Das Verfassungsgericht stellte fest, dass dieses Gesetz nicht gegen die Verfassung verstoße. Es kommt aber noch besser. Das Verfassungsgericht gab in seiner Urteilsbegründung an, dass dieses Gesetz notwendig sei, um in Indonesien „Chaos“ zu verhindern!
Ein Gesetz, was so schwammig formuliert wurde, dass es dazu dienen kann, unterschiedliche Glaubensrichtungen gegeneinander auszuspielen, wird vom indonesischen Verfassungsgericht einstimmig, als dringend notwendig erachtet, um die verfassungsmäßige Sicherung des indonesischen Staates zu sichern!
Blasphemiegesetz politisch eingesetzt!
So wurde der ehemalige christliche Gouverneur von Jakarta, wegen Blasphemie zu zwei Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen ein Zitat, aus dem Koran, falsch interpretiert zu haben. Radikale Muslime haben mit Großdemonstrationen in Jakarta die Verhaftung von Ahok gefordert! Allein bei diesem Vorfall lässt sich bereits der Verdacht äußern, dass dieses Gesetz, selbst politisch einseitig genutzt werden kann. Die verschiedenen Bücher Gottes sind weitestgehend interpretierbar.
Nun darf man sich die Frage stellen, wer dieses festlegt. Welche Interpretation der einzelnen niedergeschriebenen und teilweise Tausende von Jahren alten Versen ist richtig. Ich glaube nicht, dass ein weltliches Gericht hier dieses durch ein Gesetz urteilen sollte. Gott urteilt immer selbst.
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Der zu zwei Jahren Haft verurteilte ehemalige Gouverneur von Jakarta, Ahok hat die Change im Januar freizukommen. Zu Weihnachten und zum Unabhängigkeitstag von Indonesien wurde er mit mehreren Tagen Erlass belohnt. Im Januar darf Ahok nun einen Antrag auf Erlass der Reststrafe auf Bewährung stellen. In Indonesien ist dieses nach Verbüßung von zwei Dritteln einer Strafe möglich. Ob der Bewährungsausschuss diesem zustimmt, wird sich im Januar zeigen.