Auf Druck der indonesischen Regierung scheint nun die autonome Provinz Aceh einzulenken und die öffentliche Prügelstrafe in die Gefängnisräume zu verlegen. Internationale Kritik über das Vorgehen in Aceh hat Indonesien zum Nachdenken angeregt.
13.04.2018 Aceh verzichtet auf öffentliche Prügelstrafe
Aceh hat in einer Gouverneursverordnung die Ausübung von öffentlichen Prügelstrafen nach dem Schariarecht verboten und angeordnet diese nur noch hinter verschlossenen Gefängnisräumen durchzuführen. Internationale Kritik nach veröffentlichten Videos von solchen Prügelstrafen, die auf Grundlage der Scharia auf fragwürdigen Straftaten geurteilt wurden, haben hier wohl zum Einlenken geführt. Glücksspiel, unverheiratet Händchen halten, oder Homosexualität, wurden mit harter öffentlicher Prügelstrafe in Aceh geahndet.
Am 16.03.2018 berichtete ich, dass die Provinz Aceh öffentliche Hinrichtungen plane, nach dem Vorbild von Saudi Arabien. Hier zog die Zentralregierung in Jakarta die Not Reißleine und verwarnte die Gouverneursregierung von Aceh. Die Todesstrafe kann nur direkt vom Obersten Gerichtshof erteilt und bestätigt werden. Ein Provinzgericht darf nach der Verfassung von Indonesien diese Strafe zwar erlassen, jedoch nicht durchführen, da nur der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe bestätigen und durchführen lassen kann.
Aceh und das Ministerium für Recht und Menschenrechte gaben eine Absichtserklärung unterzeichnet.
Laut der Verordnung darf diese Strafe nur noch hinter verschlossenen Türen verhängt werden. Begründet wurde dieses damit, dass man Kindern vor dem Anblick schützen wollte. Ein größeres Problem werden wohl die Videoaufzeichnungen sein, die in der Welt immer wieder zu Protesten führten.
Die Jakarta Post äußerte noch einen weiteren Grund für das Verbieten von öffentlichen Verprügelungen von Menschen, die nach internationalem Recht kein Verbrechen begannen, haben. So schrieb man das die öffentlichen Verprügelungen die Islamfeindlichkeit fördern und Investoren davon abhalten könnten, in der Provinz Aceh und in Indonesien zu investieren.
Aceh argumentiert gänzlich anders für den Erlass dieser Verordnung!
Laut den Bestimmungen der Scharia muss die Prügelstrafe in der Öffentlichkeit vollzogen werden, sodass Bewohner es miterleben können. Ziel sei die Abschreckung auf andere Menschen. So stehe in der neuen Verordnung, dass nur noch Erwachsene als Zeugen der Strafe zugelassen werden. Es dürfen keine Kameras oder andere Aufnahmegeräte zum Veranstaltungsort mitgebracht werden.
Sie schreiben tatsächlich Veranstaltungsort, welch eine Farce.
Zum Abschluss äußerte man sich dahin gehend, dass man doch den Verurteilten mit dieser Verordnung nur schützen wolle. Man möchte nicht, das ein Verurteilter, den Rest seines Lebens mit dieser Prügelstrafe öffentlich konfrontiert wird.
Fazit:
[amazon_link asins=’8088089093′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’65090fc9-3eb7-11e8-a300-299d20ca760a‘]Es ändert sich nichts. Die fragwürdigen Verurteilten werden weiterhin vor ausgewähltem Publikum verprügelt, nur will man verhindert, dass die Weltöffentlichkeit davon etwas mitbekommt. Man kann nur hoffen, dass Menschenrechtsorganisationen hier dran bleiben, um die Weltöffentlichkeit weiter auf die rechtlichen Probleme in der Provinz Aceh aufmerksam zu machen.Gleichzeitig zeigt es sich, das Investoren ein großes Druckmittel besitzen, um Menschenrechte einzufordern. Hier reicht es schon, immer wieder die indonesische Regierung auf das Thema Menschenrechte in der Provinz Aceh anzusprechen.