Wie zahle ich meine Steuern in Indonesien als Kleinunternehmer

Wie zahle ich meine Steuern in Indonesien als Kleinunternehmer


Wie viel zahle ich Steuern in Indonesien und wie funktioniert die monatliche Steuererklärung für mein persönliches Business!

Hinweis!

Ich berichte hier von meinen ganz persönlichen Erfahrungen! In Indonesien gibt es leider keinen behördlichen Standard! Das bedeutet, was bei mir funktioniert, kann auf Bali oder in anderen Provinzen, wieder unmöglich erscheinen! Grundsätzlich arbeite ich immer legal und gebe nach meiner Erkenntnis, keine illegalen Empfehlungen!

Beim Thema Beantragung meiner NIB (Business Identification Number) gab es sehr viele kontroverse Diskussionen auf Facebook! Und tatsächlich gab es auch Personen, die mich bei der Polizei angezeigt haben, da ich angeblich falsche Angaben bzw. Korruptionszahlungen an Beamte geleistet haben soll, damit ich meine NIB Nr. erhalte!

In Indonesien widersprechen sich mehrere Gesetze gegenseitig! Im Gesetz UU 6 Tahun 2011 erhält ein, mit einem indonesischen Staatsbürger verheirateten Ausländer, in Verbindung mit einer Aufenthaltsgenehmigung, das Recht durch Arbeit seine Familie finanziell zu unterstützen! Zu Deutsch, man erhält eine Arbeitserlaubnis! Weiterhin steht in diesem Gesetz aber, dass diese verheirateten Ausländer, als indonesische Einwohner gelten und zu behandeln sind.

Mit dem Erlass dieses Gesetzes, meldetet ich vor mittlerweile 10 Jahren, mein Business beim indonesischen Finanzamt an und zahle seit dem auch meine Steuern auf meinen Umsatz, den ich erwirtschafte! Beim Finanzamt erhält man seine NPWP (Steuernummer).

Mit der Government Regulation No. 24 of 2018 wurde die Geschäftslizenzierung eingeführt! Eigentlich ist das nichts anderes wie eine in Deutschland übliche Gewerbeanmeldung! Auch in Indonesien gibt es Mikro bzw. Kleinstunternehmensregelung!

Wo liegt das eigentliche Problem bei der NIB-Nr. Beantragung?

Alle Gesetze die in irgendeiner Form mit der Unternehmesgründung zu tun haben, sprechen von Indonesischen Staatsbürgern und Ausländern! Will man als Ausländer in Indonesien ein Unternehmen Gründen muss man eine Exorbitante Investitionssumme vorweisen! Die Möglichkeit für einem Ausländer ein Kleinstunternehmen zu gründen und in Indonesien zu betreiben, ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen!

Da man ja verpflichtet ist ein Unternehmen generell nach dem neuen Gesetz zu registrieren, würde ich somit eigentlich nach diesem Gesetz illegal das Gewerbe betreiben!

Gleichzeitig würde dieses jedoch gegen das Gesetz UU 6 Tahun 2011 verstoßen. Das Gesetz sagt aus, dass man als verheirateter ausländischer Ehepartner, der mit einem indonesischen Staatsbürger, seine Familie durch Arbeit finanziell unterstützen kann!

So habe ich auch in dem direkten E-Mail Kontakt mit der Registrierungsstelle argumentiert und auf das gesetzliche Problem hingewiesen! Letztendlich bestätigte man mir die korrekte zuweisung der NIB Nr. für mein Unternehmen! 

Ich glaube nicht, dass in naher Zukunft hier eine gesetzliche Anpassung stattfindet. Eigentlich müsste nur im Gesetz der Passus indonesischer Staatsbürger, durch indonesischer Einwohner, getauscht werden, um es nach dem Gesetz es legitim erscheinen zu lassen!

Die OSS, als Registrierungsstelle bestätigte mir offiziell die Rechtskraft meines Unternehmens per E-Mail:

Nachdem wir Ihnen bei der Überprüfung geholfen haben, ist NIB 310xxxxxxx155 ein Kontotyp: Individuelle UMK und die NIB ist gültig und können von Ihnen entsprechend der Art Ihrer aktuellen Geschäftstätigkeit verwendet werden.

Übersetzt aus dem Indonesischen siehe Artikel: https://www.bayi.de/2022/09/05/aktueller-status-meines-nib-antrages/

Braucht man die NIB Nummer überhaupt wirklich?

Die Frage muss man mit „JEIN“ beantworten! Ich habe mehrfach versucht bei der OSS eine NIB Nummer zu beantragen und scheiterte immer bei der Registrierung! Dieses lag aber nachweislich an den fehlenden Daten, die beim Finanzamt hinterlegt waren! Die stammen noch aus dem Jahr 2012! Nachdem mein zuständiger persönlicher Mitarbeiter alle Daten vervollständigt hatte, funktionierte auch die Beantragung der NIB-Nr. beim OSS!

Laut gesetzlichen Bestimmungen ist eigentlich jedes Unternehmen in Indonesien verpflichtet, sich bei der OSS zu registrieren und eine NIB Nummer zu beantragen!

Braucht man sie wirklich für eine geschäftliche Tätigkeit? Nein, für den Staat scheint es wichtiger zu sein, dass man monatlich seine Steuern auf seinen Umsatz bezahlt! Und dieses läuft alles über die NPWP Steuernummer ab!

Für was benötige ich dann die NIB Nummer?

Ich bin vor allem beim Thema Versand, auf das Problem gestoßen! Ich biete unter anderem die Dienstleistung an, dass ich Artikel in Indonesien kaufe und diese dann zum Empfänger versende! Mit der Pandemie brachen Versandwege der PosIndonesia, die ich hauptsächlich nutzte, zusammen! Bis heute geht z.B. Seefracht nach Europa immer noch nicht! Und hier stellte ich bei diversen Unternehmen w.z.B. DB Schenker eine Versandanfrage! Und hier ging ohne NIB Nummer gar nichts! Aber auch beim Eröffnen eines simplen Geschäftskontos geht ohne NIB Nummer nichts. Das gilt auch für das Wise – Geschäftskonto!

Wie zahlt man in Indonesien seine monatlichen Steuern für sein Unternehmen?

Die Steuererklärung in Indonesien wird online durchgeführt! Als Kleinstunternehmer zahlt man 0,5 % Steuern auf den Umsatz! Man kann also keine Vorsteuer abziehen! Aber bei 0,5 % ist das wohl auch ehern für Kleinstunternehmen irrelevant. Für meine Buchungen führe ich eine Exceltabelle! In dieser lasse ich automatisch mir die aktuellen Wechselkurse abholen, die dann Zahlungen, die ich in EUR und USD erhalte umrechnen. Man sollte beachten, dass man die berechneten Werte in indonesische Rupien, Werte festsetzt. Ansonsten ändert sich der Betrag bei jeder Kursänderung! Dazu habe ich bei Projects.co.id einen Freelancer beauftragt mir 4 Makros für die Exceltabelle schrieb, die, wenn ich auf Buchen klicke, den Betrag fest und unveränderlich in die Zelle schreibt!

Meine Buchhaltungs Excel-Tabelle
Meine Buchhaltungs Excel-Tabelle

Auf alle Einnahmen wird mir dann die 0,5 % Steuer automatisch berechnet. Diese Beträge kalkuliere ich für den Monat zusammen und so habe ich den Betrag, den ich an Steuern für diesen Monat zu zahlen habe! Für Oktober sind es 94.127 Rp! 

Als Nächstes öffne ich die Webseite des Finanzamtes https://pajak.go.id/ und logge mich dort in meinen Account ein!

Account beim Finanzamt pajak.co.id

Als Nächstes drücke ich auf den Reiter in der Mitte „Bayar“ und danach rechts oben auf e-Billig und schon landet man in dem Formular!

Formular für die mtl. Steuererklärung

Ich fülle die roten Felder aus und trage dann den zu zahlenden Steuerbetrag ein. Dieser ergibt sich aus der Formel Monatsumsatz * 0,005! Zum Abschluss klickt man auf „Buat Kode Billing“ und erhält den benötigten Billing Code!

Den Billing Code braucht man zum Bezahlen seiner Steuer und dieser ist ein Monat gültig. Man kann sich jederzeit einen neuen Billing Code erstellen! Zum Abschluss auf „Cetak“ und es wird ein PDF Dokument erstellt, was man ausdrucken kann!

Kommen wir jetzt zum Bezahlen der Steuer

Anzeige des Billing Code

Man kann es per Onlinebanking oder an einem ATM seiner Bank durchführen. Wichtig ist nur, dass man den Billing Code bereitliegen hat! Ich zeige es am Beispiel vom Onlinebanking über meinen BCA Account!

Bezahlen der Steuer über BCA Online

Nach dem Login in den Account bei BCA gehe ich auf den Reiter „Payment“ und wähle dort „Tax“ aus! Bei „Type of Tax“ wähle ich „Penerimaan Negara“ aus und habe jetzt die Möglichkeit den Billing Code einzugeben! Dieser muss ohne Leerzeichen übertragen werden! Nach dem Klick auf „Continue“ werde ich zur Übersicht geleitet, wo ich die Daten noch einmal prüfen kann!

Seite zur überprüfung der Daten und Eingabe des Tan

Nach Eintrag der TAN und klicken auf Senden, erhalte ich den Zahlungsnachweis, den ich mit dem Ausdruck vom Finanzamt gemeinsam abhefte. Diesen Zahlungsnachweis benötigt man für die Jahreseinkommenssteuererklärung, die bis März des Folgejahres abgegeben werden muss! 

Damit ist die monatliche Umsatzsteuererklärung erledigt! Termin ist immer bis zum 15. des nächsten Monats. Wer die Steuererklärung vergisst, bzw. wie ich dachte, man muss keine abgeben, da ja der Staat auf die Steuereinnahmen im Jahr 2020 aufgrund von Corona verzichtet! Der muss pro fehlender Erklärung, zusätzlich 100.000 Rp bezahlen! Das deutsche Finanzamt wäre da nicht so gnädig! Hat man keinen Umsatz generiert, muss man auch keine Erklärung abgeben! Also es gibt keine Null – Erklärung! Dieses erfolgt in der Jahresabschlusserklärung!

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