Indonesien geht in Zwangsquarantäne

Indonesien geht in Zwangsquarantäne

Indonesien geht in Zwangsquarantäne


Nach steigenden Infektions- und Todeszahlen aufgrund von Corona, hat die indonesische Regierung eine Zwangsquarantäne vom 3. bis 20. Juli beschlossen!

Ab dem 3. Juli gelten für Teile Indonesiens eine erneute Zwangsquarantäne! So soll die Grundversorgung sichergestellte werden, jedoch weite Teile von Ladengeschäfte geschlossen werden. Supermärkte und Nahrungsmittelgeschäfte sollen geöffnet bleiben, jedoch die Anzahl der Kunden stark beschränkt werden.

Restaurants und Streetfood-Stände dürfen nur noch Lieferservice bzw. Abholservice anbieten. Essen vor Ort ist untersagt. Alle öffentlichen Gebäude, die nicht systemrelevant sind, bleiben geschlossen. Dieses gilt auch für religiöse Gebäude, wie Moscheen, Kirchen und Tempel. Reisen sind untersagt und Unternehmen sind angehalten ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten zu lassen. Sollte dieses nicht möglich sein, ist die Mitarbeiterzahl auf 50 Prozent der Belegschaft zu reduzieren, die gleichzeitig im selben Gebäude arbeiten. 

Ausnahmen gelten nur für systemrelevante Unternehmen, aus der Baubranche, der Medizinversorgen, einschließlich Apotheken und Drogerien. Der Finanzsektor, die Grundversorgung mit Energie und Wasser soll zu 100 Prozent sichergestellt werden.

Der übersetzte Wortlaut der Zwangsquarantäne lautet:

1. 100 % Homeoffice für nicht wesentliche Sektoren
2. Alle Lehr- und Lernaktivitäten werden online/online durchgeführt
3. Für wesentliche Sektoren werden maximal 50 % des Work from Office (WFO) Personals mit Gesundheitsprotokollen verwendet, und für kritische Sektoren ist maximal 100 % WFO-Personal mit Gesundheitsprotokollen erlaubt.

a. Die Abdeckung wesentlicher Sektoren umfasst Finanzen und Banken, Kapitalmärkte, Zahlungssysteme, Informations- und Kommunikationstechnologie, Nicht-COVID-19-Quarantänebehandlung von Hotels und exportorientierte Industrien.

b. Zu den kritischen Sektoren gehören Energie, Gesundheit, Sicherheit, Logistik und Transport, Lebensmittel-, Getränke- und Hilfsindustrie, Petrochemie, Zement, nationale lebenswichtige Objekte, Katastrophenmanagement, nationale strategische Projekte, Bauwesen, Grundversorgung (wie Strom und Wasser), und Fulfillment-Industrien, grundlegende tägliche Bedürfnisse der Gemeinschaft.

c. Für Supermärkte, traditionelle Märkte, Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte, die den täglichen Bedarf verkaufen, sind die Öffnungszeiten auf 20.00 Uhr Ortszeit mit einer Besucherkapazität von 50% (fünfzig Prozent) beschränkt; Apotheken und Drogerien können rund um die Uhr geöffnet sein.

4. Einkaufszentren/Malls/Handelszentren sind geschlossen.
5. Die Durchführung von Ess-/Trinkaktivitäten an öffentlichen Orten (Imbissstände, Restaurants, Cafés, Straßenverkäufer, Straßenverkäufer) sowohl an separaten Orten als auch in Einkaufszentren/Malls akzeptieren nur Lieferung/Mitnehmen und keine Mahlzeiten an Platz (essen).
6. Die Durchführung der Bautätigkeiten (Baustellen und Projektstandorte) erfolgt zu 100 % (einhundert Prozent) durch die Umsetzung strengerer Gesundheitsprotokolle;
7. Kultstätten (Moscheen, Gebetsräume, Kirchen, Tempel, Tempel und Pagoden sowie andere öffentliche Orte, die als Kultstätten fungieren) sind vorübergehend geschlossen.
8. Öffentliche Einrichtungen (öffentliche Bereiche, öffentliche Parks, öffentliche Touristenattraktionen und andere öffentliche Bereiche) sind vorübergehend geschlossen;
9. Kunst-/kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten (Orte von Kunst, Kultur, Sporteinrichtungen und sozialen Aktivitäten, die Menschenmassen und Menschenansammlungen verursachen können) sind vorübergehend geschlossen;
10. Öffentliche Verkehrsmittel (öffentliche Fahrzeuge, Massenverkehrsmittel, Taxis (konventionell und online) und Miet-/Mietfahrzeuge) werden mit einer maximalen Kapazitätseinstellung von 70 % (70 %) durchgesetzt, indem strengere Gesundheitsprotokolle eingeführt werden;

11. Die Hochzeitsfeier wird von maximal 30 (dreißig) Personen besucht, wobei strengere Gesundheitsprotokolle angewendet werden und nicht am Empfangsort gegessen wird; Die Bereitstellung von Speisen ist nur an einem geschlossenen Ort und zum Mitnehmen erlaubt.
12. Inländische Reisende, die Fernverkehrsmittel (Flugzeuge, Busse und Bahnen) nutzen, müssen einen Impfausweis (mindestens Dosis I-Impfstoff) und H-2 PCR für Flugzeuge und Antigen (H-1) für andere Fernverkehrsmittel vorlegen Modi.
13. Bei Aktivitäten außerhalb des Hauses werden weiterhin Masken getragen. Die Verwendung eines Gesichtsschutzes ohne die Verwendung einer Maske ist nicht gestattet.
14. Die Implementierung des Micro PPKM im roten Bereich RT/RW bleibt in Kraft.

detik.com

Verschärfte Strafen wurden angedroht für Missachtung der Zwangsquarantäne Maßnahmen

Andere relevante Gesetze und Vorschriften bei der Anwendung von Gesundheitsprotokollen (Festlegung von Sanktionen):

Strafgesetzbuch

Artikel 212 des Strafgesetzbuches
Wegen des Kampfes gegen einen Beamten wird mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von einem Jahr und vier Monaten oder einer Höchststrafe von viertausendfünfhundert Rupien gedroht.

Artikel 218 des Strafgesetzbuches
Droht wegen der Teilnahme an einer Gruppe mit einer Freiheitsstrafe von höchstens vier Monaten und zwei Wochen oder einer Höchststrafe von neuntausend Rupien.

Gesetz Nr. 4 von 1984 über den Ausbruch von Infektionskrankheiten

Artikel 14
(1) Die vorsätzliche Behinderung der Durchführung der Seuchenbekämpfung wird mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von 1 Jahr und/oder einer Höchststrafe von 1.000.000 Rupien geahndet.
(2) Wegen Fahrlässigkeit, die zur Behinderung der Durchführung der Seuchenbekämpfung führt, droht eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten und/oder eine Höchststrafe von Rp. 500.000.

Gesetz Nr. 6 von 2018 über die Gesundheitsquarantäne

Artikel 93
Jeder, der die Gesundheitsquarantäne nicht einhält und einen Gesundheitsnotstand verursacht, wird mit einer Höchststrafe von 1 Jahr und/oder einer Höchststrafe von 100.000.000 Rupien bestraft.

detik.com

Jeder sollte sich über die für sein Wohngebiet geltenden Maßnahmen informieren und sich daran halten!

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