Diese Information ist nicht neu, zeigt aber auch auf, dass Indonesien es nicht geregelt bekommt, wie mit Urlaubern die Pleite sind und ausländischen Bettlern zu verfahren ist.
Immer wieder fallen ausländische insbesondere Backpacker auf, die ohne ein solides finanzielles Polster in Indonesien einreisen und versuchen dennoch zu überleben. Auch ein Deutscher ist bereits vor einigen Jahren hier auffällig geworden.
So teilte jetzt die Imigrasi von Bali in einer Pressemitteilung mit, das ausländische Touristen die Pleite sind, oder betteln gemeldet werden sollen. Diese werden dann durch die Behörden an ihre Botschaften zugeführt. Offene Rechnungen von Restaurant und Hotelbuchungen sollte sich der Gläubiger, sofort an die Botschaft wenden und das Geld einfordern!
Hier sieht man sofort das Problem, was man in Indonesien hat!
Warum weist man solche Leute nicht sofort aus? Hier müsste Indonesien, den Rückflug finanzieren! Und das heißt, immer ins Heimatland, wobei man insbesondere bei Backpackern auch in das letzte Land abschieben könnte, aus dem er eingereist ist.
Auch die Zuführung zu der heimischen Botschaft halte ich für sinnlos. Da in der Regel dies Menschen dann nur angeben brauchen, ihnen geht es gut und sie wollen ihre Reise fortsetzen. Eine andere Möglichkeit wäre es, das Visum sofort für ungültig zu erklären und ihn dann an die Botschaft seines Landes zu verweisen. Ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sollte eine Botschaft schon aktiv werden.
Irrglaube Botschaft hilft immer!
Immer wieder höre ich die Aussage, wenn mein Geld alle ist, gehe ich zur Botschaft und die zahlen dann schon meinen Rückflug. So einfach ist es nicht einmal bei der deutschen Botschaft. In der Regel schreitet die deutsche Botschaft nur bei akuter Notlage ein. Und dazu zählt nicht, wenn einem das Geld ausgegangen ist.
Die Botschaft wird als erstes auf Verwandte und Bekannte verweisen und wird eventuell den telefonischen Kontakt zu diesen ermöglichen. Um die Finanzierung seiner Weiter- bzw. Rückreise muss man sich immer selbst kümmern. Nur in Ausnahmefällen übernimmt die Botschaft die Reisekosten, die jedoch in Deutschland durch die Behörden zurückgefordert werden.