Viele die in Indonesien leben warten sehnsüchtig auf eine Änderung der gesetzlichen Grundlage zur Einwanderung. Bisher ist es so, dass selbst verheiratete Ehepartner eines Indonesiers, keine dauerhafte Aufenhaltsgenehmigung bekammen. Das bedeutete, dass man jedes Jahr das Visum verlängern musste und nach 5 Jahren sogar aus Indonesien ausreisen musste um ein neues Visum zu beantragen. Des Weiteren erhielte man keine Arbeitsgenehmigung in Indonesien.
Dieses wird sich nun für Verheiratete Ehepartner eines Indonesiers ändern.
Der Gesetzesentwurf liegt nun unterschriftsfähig beim Präsidenten. Wann und in welcher Form er das Gesetz unterzeichnen wird steht noch in den Sternen.
Aber hier nun einmal ein paar genauere Details was sich in naher Zukunft ändern wird.
Vorab vielen Dank an Herrn Padma der mir diese Auflistung zur Verfügung stellte.
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Verheiratete Ehepartner eines Indonesischen Staatsbürgers haben jetzt ein Recht nach zwei Jahren eine unbefristete Aufenhaltsgenehmigung zu erhalten.
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Wenn man zwei Jahre verheiratet ist, erhält man die unbefristete Aufenhaltsgenehmigung sofort, auch wenn man vorher im Ausland gelebt hat.
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Mit der unbefristete Aufenhaltsgenehmigung darf man als Ehepartner nun auch ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
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Kinder die aus der Ehe hervorgehenund die ausländische Staatsbürgerschaft behalten, haben mit 18 Jahren das Recht eine unbefristete Aufenhaltsgenehmigung zu beantragen und in Indonesien zu arbeiten.
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Wenn die Kinder über 18 waren, als das Gesetz verabschiedet wurde und keine indonesische Staatsbürgerschaft besitze, erhalten die unbefristete Aufenhaltsgenehmigung und dürfen in Indonesien arbeiten.
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Ausländer, die legal mit einem Indonesier verheiratet sind, benötigen keinen „penjamin ‚(Sponsor) mehr.
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Die unbefristete Aufenhaltsgenehmigung muss alle 5 Jahre erneuert werden, für die Erneuerung fallen keine Gebühren an!
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Besitzer einer unbefristeten Aufenhaltsgenehmigung, deren Indonesischer Partner stirbt, erhalten weiterhin diese unbefristete Aufenhaltsgenehmigung.
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Wenn Sie eine unbefristete Aufenhaltsgenehmigung besitzen und Sie und Ihr Ehegatte lassen sich vor dem Ablauf von 10 Jahren nach der Heirat scheiden, wird die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung annulliert.
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Wenn Sie sich 10 Jahre nach der Heirat, scheiden lassen, behalten Sie die unbefristete Aufenhaltsgenehmigung.
Diese neue Gesetzesgrundlage, sollte die durch den Präsidenten unterschrieben werden, wird für viele Ausländer in Indonesien höhere Sicherheit bringen. Einerseits darf man endlich legal in Indonesien arbeiten und damit wird der Familie in vielen Fällen wohl geholfen werden. Und weiterhin erhält man eine Sicherheit, das man nicht irgendwann von seiner Familie getrennt wird.